„Mit der bereits im Innenausschuss gemeinschaftlich beschlossenen Änderung des LBKG wird das Gesetz nun in der kommenden Woche an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Dabei wird insbesondere die Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte verstärkt.
In der von der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss beantragten Anhörung wurden erfreulicherweise von den eigeladenen Experten unsere Änderungsvorschläge bestätigt. Wir begrüßen außerordentlich, dass mit dem gemeinsamen Änderungsantrag diese Vorschläge, wie beispielsweise die Beibehaltung des Feuerwehrobmanns, die landesweit einheitliche Anhebung der Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre, der Verzicht auf eine Eignungsüberprüfung im Bereich der Jugendfeuerwehren oder die Aufnahme der Rettung aus unwegsamen Gelände, von den anderen Fraktionen mitgetragen werden und somit in das Gesetz einfließen. Darüber hinaus soll der Landesbeirat verkleinert und zu einem tatkräftigen Beratungsgremium in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern weiterentwickelt werden.
Damit schaffen wir im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes für die Rettungskräfte die Grundlage, dass sie bei ihrer Arbeit den aktuellen Herausforderungen gerecht werden können. Dabei setzen sie sich zum Teil selbst persönlichen Gefahren zum Wohle der Allgemeinheit aus. Ihnen allen gebührt dafür unser Dank und unsere Anerkennung. Das schließt ein respektabler Umgang mit allen Mitgliedern der Blaulichtfamilie ein.“
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