Verfassungswidrigkeit endlich beenden

Verfassungswidrigkeit endlich beenden
03.02.2021

Gordon Schnieder, der innen- und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, fordert die rasche Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs

Mainz. Am 16. Dezember 2020 urteilte der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) über den Kommunalen Finanzausgleich. Die Koblenzer Richter stellten fest, das in Rheinland-Pfalz praktizierte Verfahren der Finanzierung der Kommunen sei verfassungswidrig: Es sei vielen Städten und Gemeinden nicht möglich, die ihnen zugewiesenen Aufgaben und ebenso die sogenannten freiwilligen Aufgaben zu erfüllen. Der Vorsitzende Richter Lars Brocker betonte, die Kommunen müssten befähigt werden, ihre Kassenkredite in Höhe von rund sechs Milliarden Euro abzubauen. Um diese Ziele zu erreichen, müsse die Landesregierung bis zum Jahr 2023 ein neues Finanzierungsmodell schaffen. Dieses dürfe nicht wie bisher am Steueraufkommen des Landes ausgerichtet sein. Vielmehr müsse es sich an dem tatsächlichen Bedarf orientieren, die den Kommunen durch die ihnen übertragenen Aufgaben entstehen. Jedoch öffneten die Richter nicht das Füllhorn. Sie verdeutlichten, einerseits müssten die Städte und Gemeinden ihre Möglichkeiten ausschöpfen, höhere Einnahmen zu erhalten, etwa über eine Anhebung der Hebesätze. Andererseits könne das Land nach wie vor prüfen, ob die Kommunen wirtschaftlich und sparsam haushalten.

Die Stadt Primasens und der Landkreis Kaiserslautern, die gegen das Land geklagt hatten, waren mit dem Urteil zufrieden. Der Landrat des Kreises Kaiserslautern, Ralf Leßmeister (CDU), bezeichnete das Urteil als „ein schönes Weihnachtsgeschenk für die kommunale Familie.“

Ganz so rosig liegen die Dinge wohl nicht. Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder kritisierte in seiner Rede im Landtag am 28. Januar die Landesregierung. Diese statte seit nunmehr 13 Jahren die Kommunen nicht mit den Finanzmitteln aus, die ihnen laut Verfassung zustünden. Davon habe sie auch ein bereits im Jahr 2012 gefälltes Urteil nicht abgebracht. Auch damals hatte der VGH geurteilt, das Finanzierungsmodell für die Kommunen sei verfassungswidrig. Zwar sei daraufhin im Jahr 2014 das Gesetz geändert worden, aber das Urteil des VGH vom Dezember 2020 unterstreiche, die Regelung sei immer noch verfassungswidrig. Schnieder zitierte aus einer jährlich erhobenen Statistik der Verschuldung deutscher Städte und Kommunen. Diese weise aus, dass von den 20 am höchsten verschuldeten Städten und Kreisen elf in Rheinland-Pfalz liegen. Er forderte von der Landesregierung, sie solle ein schlüssiges Konzept vorlegen, wie sie finanzpolitisch mit diesem Urteil in den kommenden zwei Jahren umgehen wolle. Die CDU würde die Finanzlage der besonders getroffenen Ortsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte umgehend verbessern. Dafür würden die Christdemokraten 2021 und 2022 zusätzlich jeweils 300 Mio. Euro in die Finanzausgleichsmasse geben und den Schwellenwert bei den Schlüsselzuweisungen A erhöhen. Gerade diese Schlüsselzuweisungen kommen vor allem den Ortsgemeinden und kreisfreien Städten zu Gute. Die Kommunen also, die von der schlechten Finanzausstattung durch das Land am schlimmsten betroffen sind.