Seit Jahren schwelt zwischen vielen Kommunen und dem Land Rheinland-Pfalz ein Konflikt. Es geht dabei um die Frage, ob das Land seine Kommunen mit angemessenen finanziellen Mitteln ausstattet: Das Land sagt ja, viele Städte und Kreise sagen nein. Mehrere Gerichte befassten sich bereits mit der Thematik. Zum Beispiel im Jahr 2012 obsiegte der Kreis Neuwied in einem Rechtsstreit mit dem Land. Daraufhin wurde die Finanzausgleichsmasse nur halbherzig erhöht. Die verschuldeten Kommunen klagen, das reiche nicht aus, weil das Land immer mehr Aufgaben – und damit Kosten – auf sie abwälze. Hierbei werden in erster Linie genannt: Ausgaben für Kindertagesstätten, Asylbewerber und die ärztliche Versorgung. Blickt man auf die Fakten, so sticht ins Auge, dass laut der letzten Studien von den deutschlandweit 20 am höchsten verschuldeten Städten und Gemeinden elf aus Rheinland-Pfalz kommen.
Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern reichten vor dem Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage ein. Damit wollen sie eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Kommunen durch das Land erreichen. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts, Lars Brocker, sagte bei der Anhörung am 11. November, dem Martinstag, es gehe bei dem zu fällenden Urteil „um das Teilen des Mantels“. Einige Beobachter sehen dies als Fingerzeig für die Gerichtsentscheidung am 16. Dezember. In einem Zeitungskommentar wurde vermutet, es deute sich „ein spektakuläres Urteil an, das den kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz auf völlig neue Füße stellen könnte.“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder, der der kommunalpolitische Sprecher seiner Fraktion ist, wartet gespannt auf die Entscheidung der Koblenzer Verfassungsrichter: „Der Verfassungsgerichtshof wird mit seinem Urteil – wie es auch immer ausfällt – für viele Jahre die Weichen stellen. Es geht dabei um die Zukunft der Kommunen.“
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